| Wiederholung des Spiels gegen den FC Franken Schwabach 2 |
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Das Spiel vom 18. Oktober 19:00 Uhr, was wir mit 2:1 gewonnen hatten muss am 11. Dezember um 14:15 Uhr wiederholt werden.
Zum allgemeinen Verständnis dieses Vorgangs, hier mal ein Auszug aus der Spielordnung!
§ 39 Spielabbruch (1) Der Schiedsrichter kann ein Spiel abbrechen, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels wegen ernsthafter Störung nicht mehr gewährleistet ist. Eine ernsthafte Störung liegt immer dann vor, wenn
a) wegen Eintritt von Dunkelheit oder Nebel die Sichtverhältnisse erheblich vermindert sind,
b) der Platz unbespielbar wird,
c) der Schiedsrichter, seine Assistenten oder Spieler tätlich angegriffen oder auf sonstige Weise in ihrer Gesundheit oder ihrer körperlichen Unversehrtheit gefährdet werden oder
d) aufgrund allgemeiner Widersetzlichkeit von Spielern oder Zuschauern mögliche Angriffe oder Ausschreitungen zu befürchten sind.
(2) Der Schiedsrichter kann auf Verlangen des Spielführers einer der beiden Mannschaften ein Spiel abbrechen, wenn diese weniger als sieben Spieler auf dem Feld hat und das Ergebnis für den Gegner lautet. In diesem Fall erhält der Gegner die Punkte. |
| Keine Termine |